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SPD Ortsverein Oestrich-Winkel

SPD Ortsverein Oestrich-Winkel

Pressemitteilung:

28. November 2011

SPD: CDU-Kampagne gegen Stadtverordnetenvorsteherin

„Das Vorgehen der Stadtverordnetenvorsteherin war korrekt und ist der Sache angemessen“, weist die SPD-Fraktionsvorsitzende Christel Hoffmann die Kritik des CDU-Fraktionsvorsitzenden Orth an Gerda Müller zurück.

Der Bürgermeister hat den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung beanstandet, mit dem sie seinen Widerspruch zurückgewiesen hatte, an der Aufhebung des Bebauungsplanes „Kerbeplatz“ festzuhalten. Nach der Hessischen Gemeindeordnung (§ 63) muss die Stadtverordnetenversammlung gegen die Beanstandung des Bürgermeisters klagen, damit sie ihren Beschluss umsetzen kann. Die Klage muss innerhalb eines Jahres eingereicht werden und zuvor von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden.

„Wenn nun die Stadtverordnetenvorsteherin der Stadtverordnetenversammlung fundierte Informationen zu den Erfolgsaussichten, aber auch zu den Risiken und den Kosten einer möglichen Klage vorlegen will, dann spricht das für ihre Umsicht und ist zu begrüßen“, so Christel Hoffmann. Es sei üblich und sachgerecht, dass im Vorfeld einer Klage am Verwaltungsgericht und der Mandatsübertragung durch einen Anwalt eine Rechtsberatung stattfände. Denn nur so könne eine möglichst hohe Sicherheit zur Einschätzung der Verfahrensrisiken und der Verfahrenskosten vor der Entscheidung zur Klage erlangt werden.

Anstatt die Umsicht der Stadtverordnetenvorsteherin Gerda Müller anzuerkennen, zettelte die CDU Oestrich-Winkel eine Kampagne gegen sie an, nur weil nicht der gewünschte CDU-Kandidat die Mehrheit für das Am des Stadtverordnetenvorstehers erhalten hatte, so Christel Hoffmann abschließend.