Bericht von der Stadtverordnetenversammlung am 13.07.2015

Tagesordnung

Bericht und Anfragen

1) Bericht des Magistrats
Unter anderem wurde folgendes berichtet:

  • Der Koepp-Tunnel soll nun doch erst im Frühjahr 2016 durch HessenMobil abgerissen werden.
  • Am Brentanohaus haben die Sanierungsarbeiten für Dach, Fenster und Fassade begonnen, in Kürze werden die Weinberge und das Restaurant verpachtet.
  • Am Gottesthal wird es nun dank Initiative der SPD noch einen Fußgängerstreifen geben.
  • Die ersten – von Unternehmen gesponsorten – Behälter für Hundekotbeutel („Dog Stations“) sind im Stadtgebiet angebracht.
  • Der Frauenförderplan wurde mittlerweile wie dies für alle zwei Jahre vorgeschrieben ist fortgeschrieben. Aufmerksam gemacht hatten hierauf seinerzeit SPD und Bündnis 90/Die Grünen.
  • Durch den Kommunalen Finanzausgleich kann Oestrich-Winkel ab 2016 mit mehr Geld rechnen. Eine genaue Höhe kann aber noch nicht beziffert werden. Allerdings ist die Ausstattung der Kommunen durch das Land Hessen immer noch unzureichend.
  • Im Bürgersaal gibt es nun für Stadtverordnete und Bürger kostenloses WLAN, im Stadtgebiet hingegen nicht. Die SPD hat nun angeregt, dass sogenannte Freifunk auszuprobieren.
  • Leider hat die Gesellschafterversammlung der Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft die Streichung von Bus-Verbindungen im Stadtgebiet, vor allem den Ortsteil Hallgarten betreffend, nicht rückgängig gemacht.

2) Beantwortung von Anfragen
Eine Anfrage der CDU betraf die Jahresabschlüsse 2013 und 2014. 1. Stadtrat und Kämmerer Werner Fladung (SPD) verwies auf die seit vielen Monaten bestehenden personellen Engpässe in der Kämmerei, dennoch werde aber zur nächsten Sitzung der Jahresabschluss für das Jahr 2013 und bis zur Haushaltsaufstellung 2016 der Jahresabschluss für 2014 vorliegen. Wir danken an dieser Stelle der Kämmerei und den zuständigen Mitarbeitern für ihren Einsatz.
Eine weitere Anfrage der SPD bezog sich auf die Verwendung der erhaltenen Fördergelder für eine Umfrage zu haushaltsnahen Dienstleistungen durch das Mehrgenerationenhaus. Leider wurde das Projekt nicht wie ursprünglich vorgesehen vollständig umgesetzt, so dass ein Teil der bereits erhaltenen Fördergelder wieder zurückgezahlt werden musste. Angesichts klammer Kassen in der Stadt ist das sehr ärgerlich.

Vorlagen aus früheren Sitzungen

3) Antrag Fraktionen SPD und Grüne: Bestattungswald
Mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Bereits 2012 hatten SPD und Grüne beantragt, ein „friedhöfliches Flurstück“ für die Einrichtung eines Bestattungswaldes auszuweisen und ein Konzept bzw. Varianten für die Einrichtung und das Betreiben des Waldfriedhofes zu erarbeiten. Nun konnte nach intensiven Beratungen in den städtischen Gremien, u.a. auch der Friedhofskommission unter Mitwirkung von Bestattungsunternehmen und Kirchen, ein geeignetes Grundstück am Waldrand kurz hinter der Bebauung Rebhang gefunden werden, welches fußläufig erreichbar ist und auch durch eine Bushaltestelle am Rebhang angebunden ist. Die Verwaltung soll nun ein Konzept erstellen, unter welchen baulichen und finanziellen Voraussetzungen ein solcher Bestattungswald eingerichtet werden kann. CDU und FDP lehnten dies ab, weil ihnen die Kosten – die ja nun erst ermittelt werden sollen – nicht transparent genug seien und es bereits genug Bestattungsformen in der Stadt gäbe. Angesichts der Tatsache, dass sich immer mehr Menschen eine anonyme Bestattung wünschen, ist dies unseres Erachtens eine kurzsichtige Denkweise, die nicht mehr in die heutige Zeit passt. Bürger unserer Stadt sollten selbst entscheiden können, wo und wie sie einmal bestattet werden möchten.

4) Antrag Fraktionen SPD u. Grüne betr. Wiedervorlage Stadtverordnetenbeschlüsse; Bericht des Bürgermeisters
Zur Kenntnis genommen. In der letzten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung beantragten SPD und Grüne, dass den Stadtverordneten in regelmäßigen Abständen darüber zu berichten ist, was mit den beschlossenen Vorlagen der Stadtverordneten geschehen ist und wie deren Umsetzungsstand ist. Dieser Bericht erfolgte nun erstmals in schriftlicher Form.

5) Antrag Fraktionen SPD u. Grüne betr. LEADER-Projekt „Menschen im Rheingau“; Bericht aus dem JSSK
Zur Kenntnis genommen. Mit dem „Regionalen Entwicklungskonzept (REK) Rheingau“ des Zweckverbandes Rheingau wurde der Rheingau im LEADER-Auswahl Wettbewerb 2014 als Leader-Region anerkannt. Im Handlungsfeld 4 „Menschen im Rheingau“ befindet sich das Leitprojekt IKZ REBEN (Interkommunale Zusammenarbeit Rheingauer Engagement für ein Bürgerschaftliches und Ehrenamtliches Netzwerk. Startkommune ist neben Eltville und Geisenheim auch Oestrich-Winkel. Auf Antrag von SPD und Grünen beschäftigte sich der Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales und Kultur (JSSK) über die Inhalte und die Projektstruktur des Leitprojektes „Menschen im Rheingau“ und berichtete nun der Stadtverordnetenversammlung  hierüber.

6) Ergebnis der Arbeitsgruppe „Verkehr“
Einstimmig zur Kenntnis genommen. 2009 wurde, nachdem das Regierungspräsidium den Bau der von CDU und FDP gewünschten Umgehungsstraße aufgrund mangelhafter Planungsunterlagen und nicht nachgewiesener Verkehrsbedarfe nicht genehmigt hatte, einstimmig eine Arbeitsgruppe Verkehr eingerichtet. Diese erarbeitete schließlich knapp 100 Einzelmaßnahmen, die in der Folge durch ein Verkehrsbüro und von HessenMobil sowie dem Rheingau-Taunus-Kreis geprüft wurden. Für viele der Maßnahmen treten leider nicht die gewünschten Entlastungseffekte ein bzw.  gleichzeitig Belastungseffekte an anderer Stelle. Es war aber wichtig, diese Erkenntnis nun auch einmal anhand von belegbaren Zahlen zu erhalten. Zudem untersagt HessenMobil weiterhin leider manche verkehrspolitische Maßnahmen, die zwischen den Fraktionen sogar unstrittig wären. Strittig bleibt aber nach wie vor der auch in dieser Debatte wieder von CDU und FDP vorgetragene Wunsch nach Errichtung einer nördlichen Umgehungsstraße im Stadtgebiet. Wir als SPD lehnen diese ab, weil sie die nördlichen Stadtteile über Gebühr belastet, anstatt die Ortskerne zu entlasten, dadurch zusätzlichen überörtlichen Verkehr anzieht und mehrere Millionen Euro kosten würde.

Neue Anträge von Fraktionen

7) Antrag FDP-Fraktion betr. Zukunft des Mehrgenerationenhauses (MGH)
Einstimmig angenommen. Im Rahmen der letzten Haushaltsberatungen haben die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP den Erwerb des St. Josefshauses aus dem investitionsplan herausgenommen, weil hinsichtlich der Finanzierung und der Folgekosten bei diesem denkmalgeschützten und sanierungsbedürftigen Gebäude offene Fragen nicht geklärt waren. Neben dem Kaufpreis von rund 300.000 Euro waren noch Sanierungskosten in mindestens gleicher Höhe, eher aber noch einiges mehr, zu berücksichtigen gewesen. Eine Experteneinschätzung, die unsere Fraktion zuvor eingeholt hatte, ergab deutlich höhere Sanierungskosten, so dass der Gesamtbetrag bis zu eine Millionen Euro betragen hätte. Eine klare Kostenfalle für die Stadt! Denn kein Privatmensch würde schließlich mit solch dünnen Informationen für eine Immobile eine gute halbe Million Euro ausgeben. Zur Erinnerung: In der Vergangenheit hat die Stadt unter CDU-Verantwortung einen Schuldenberg von zwischenzeitlich über 30 Millionen Euro angehäuft. Nicht umsonst ist Oestrich-Winkel heute leider Schutzschirmkommune, was Einschränkungen und Belastungen der Bürger bedeutet, um den geforderten schnellen Ausgleich von Haushalten zu erreichen, zu dem  sich die Stadt vertraglich verpflichten musste. Schnellschüsse kann sich die Stadt also nicht erlauben. Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen nahmen dies zum Anlass, verschiedene Alternativen prüfen und den Stadtverordneten die dazu notwenige Informationen vorlegen zu lassen. Dem stimmte auch die FDP zu. Konkret wurde der Magistrat beauftragt, mit dem Landkreis in Verhandlungen über die mögliche Nutzung von Räumlichkeiten für das Mehrgenerationenhaus (MGH) in der Rabanus-Maurus-Schule einzutreten, um den Betrieb des MGH auf diese Weise sicherzustellen. Das Ergebnis inklusive Kostenermittlung sollte den Stadtverordneten schnellstmöglich vorgelegt werden. Der Grundschulbetrieb in der Rabanus-Maurus-Schule läuft bekanntermaßen zum Ende des aktuellen Schuljahres aus. Damit stehen dort Räumlichkeiten in einem Umfang zur Verfügung, der neben anderen Nutzern auch dem MGH genug und geeigneten Platz bieten dürfte, sein Angebot aufrecht zu erhalten. Eine Verlagerung des MGH in die Räume der Rabanus-Maurus-Schule hat nicht nur den Vorteil des Umzugs in eine neuere Bausubstanz, sondern eröffnet auch weitere Kooperationsmöglichkeiten mit Vereinen und Institutionen, die sich ebenfalls auf dem Schulgelände betätigen. Die mittlerweile vorliegende detaillierte Kostenschätzung belegt auch, dass die Nutzung der Rabanus-Maurus-Schule definitiv wirtschaftlicher wäre als es der Erwerb und die Ssanierung des St. Josefshauses gewesen wäre. Dies nahmen SPD und Grüne zum Anlass, in einem schließlich von allen Fraktionen gemeinsam beschlossenen Antrag den Magistrat aufzufordern, ein Konzept mit genauer Flächenermittlung – unterteilt nach Hauptnutzungs- und Nebennutzungsflächen – und mit detaillierter Kostenermittlung zur Aufrechterhaltung des Betriebes des Mehrgenerationenhauses im St. Josefshaus durch Anmietung des Erdgeschosses und des Obergeschosses bis zum 31.03.2016 zu einem sozialverträglichen Preis mit einer Verlängerungsoption für das Erdgeschoss bis längstens 31.12.2016 zu entwerfen und der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Ferner wird der Magistrat gebeten, die Verhandlungen mit dem Rheingau-Taunus-Kreis hinsichtlich der Anmietung von ausreichenden Flächen für die Einrichtung des Mehrgenerationenhauses in der Rabanus-Maurus-Schule zu führen und das Ergebnis der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Dabei sind vergleichbare Kriterien wie bei der groben Kostenschätzung zur Sanierung des St. Josefshauses anzuwenden und Einsparpotentiale gegenüber der pauschalen Schätzung der KWB zu prüfen (z.B. Küche, Pflanzarbeiten, Brandschutzmaßnahmen, Malerarbeiten etc). Ferner soll auf der Grundlage der Verträge zwischen der Gemeinde Winkel und dem Rheingau-Kreis mit dem Rheingau-Taunus-Kreis in Verhandlungen über die Rückübertragung des Schulgeländes oder Teilen davon an die Stadt getreten werden. Wichtige Aspekte sind dabei vor allem der mögliche Zeitpunkt und mögliche Kosten für die Stadt. Zuletzt wird der Magistrat aufgefordert, den Stadtverordneten die Pläne eines in der Presse öffentlich gewordenen Investors zur möglichen Nutzung des Rabanus-Maurus-Schulgeländes für Tagespflege, barrierefreies Mehrgenerationenwohnen und möglichen Wärme-Energieversorgung durch ein Blockheizkraftwerk vorzustellen. Dabei ist auch darzustellen, welcher Umfang der bestehenden Gebäudestruktur nach Abstimmung mit dem Rheingau-Taunus-Kreis für die Beschäftigungsgesellschaft ProJob und Volkshochschule zur weiteren Verfügung steht.

8) Antrag FDP-Fraktion betr. Äppelbachhütte
Einstimmig angenommen wurde der Antrag der FDP, dass die Äppelbachhütte im Oestrich-Winkeler Wald zukünftig grundsätzlich allen Oestrich-Winkeler Bürgerinnen und Bürgern zur Nutzung zur Verfügung steht und eine entsprechende Anpassung der Mietverhältnisse vorgenommen werden soll.

9) Antrag CDU-Fraktion betr. Mehrgenerationenhaus (MGH)
Siehe Punkt 7.

Neue Vorlagen des Magistrats

10) Änderung der Hauptsatzung
Einstimmig angenommen. Am 23.03.2015 hat die Stadtverordnetenversammlung auf Antrag von SPD und Grüne die Neufassung der Hauptsatzung beschlossen. Darin wurde u.a. die Zahl der Mitglieder der Ortsbeiräte aller Stadtteile auf 5 festgelegt. Im Auseinandersetzungsvertrag mit der ehemaligen Gemeinde Hallgarten von 1977 wurde in § 2 festgelegt, dass ein Ortsbeirat bestehend aus 7 Mitgliedern gebildet werden soll. Um Rechtssicherheit zu erlangen, wurden der HSGB sowie die Kommunalaufsicht mit der Bitte um Stellungnahme angeschrieben. Mit Schreiben vom 04.05.2015 teilt die Kommunalaufsicht mit, dass der Auseinandersetzungsvertrag mit der ehemaligen Gemeinde Hallgarten weiterhin gültig und anwendbar ist. Nach der Rechtsprechung steht ein Auseinandersetzungsvertrag über dem einfachen Satzungsrecht. Dies bedeutet, dass die Zahl der Ortsbeiratsmitglieder, soweit sie den Ortsbeirat Hallgarten betrifft, nicht durch einen Satzungsbeschluss geändert werden durfte. Vor einer Satzungsänderung hätte zunächst der Auseinandersetzungsvertrag geändert werden müssen. Da durch die Eingemeindung die eingegliederte Gemeinde Hallgarten untergegangen ist, existiert nur noch die Stadt Oestrich-Winkel als einziger Vertragspartner. Nach herrschender Meinung kann in diesen Fällen nur noch die Aufsichtsbehörde die in den Gebietsänderungsverträgen eingegangenen Verpflichtungen überwachen. Die Stadt Oestrich-Winkel hat daher bei der Aufsichtsbehörde erfolgreich den Antrag auf Änderung des Auseinandersetzungsvertrages mit der ehemaligen Gemeinde Hallgarten gestellt: In § 2 – Ortsbeirat – wird Satz 2 „Der Ortsbeirat besteht aus 7 Mitgliedern“ ersatzlos gestrichen.

11) Feststellung des Jahresabschlusses 2014 Eigenbetrieb Soziale Dienste und Verlustverwendung
Einstimmig angenommen. Der Jahresabschluss für das Jahr 2014 mit einem Verlust in Höhe von 36.492,56 € wurde festgestellt und über die Kapitalrücklage ausgeglichen. Der in dieser Höhe vermutlich einmalige Verlust erklärt sich vor allem durch notwendige zusätzliche Personalaufwendungen.

12) Jahresabschluss 2014 Eigenbetrieb Kultur und Freizeit
Einstimmig angenommen wurde der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Kultur und Freizeit für das Jahr 2014 mit einem Verlust in Höhe von 101.849,98 € (53.000 Brentanoscheune, ca. 49.000 Freibad). Damit liegt der Eigenbetrieb in beiden Teilbereichen deutlich unter dem Planansatz.

13) Verkauf Teilstück Obere Bein (Koepp-Gleis)
Einstimmig angenommen. Laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung sollen die Flächen entlang des ehemaligen Koepp-Gleis an der „Oberen Bein“ an die direkten Anlieger verkauft werden. Zu den bisherigen Käufern ist ein Kaufinteressent neu hinzugekommen, die gemeinsam mit einem Grundstückseigentümer ein Grundstück für ca. 15.000 Euro erwerben möchten.

14) Ausübung Vorkaufsrecht Mittelheim, Flur 8, Flurstücke 320/2 und 320/4
Einstimmig angenommen. Der bisherige Eigentümer des Mittelheimer Bahnhofs hat den Bahnhof an eine Immobilienfirma veräußert, die dieses Objekt weiterveräußern, aber voraussichtlich auch Instandhaltungsmaßnahmen an dem Gebäude und den Wohnungen vornehmen möchte. Die Stadt besitzt ein mögliches Vorkaufsrecht, welches sie in Anspruch nehmen kann, aber nicht in Anspruch genommen hat. Zu dem Objekt gehört nämlich nur das Bahnhofsgebäude, nicht aber das umliegende Gelände und die Güterhalle, welches die Deutsche Bahn als Abstellmöglichkeit für Bauarbeiten vorerst noch behalten möchte. Deshalb ist es derzeit aufgrund der finanziellen Situation der Stadt nicht vertretbar, nur das Bahnhofsgebäude zu erwerben, obwohl noch erhebliche Investitionen zu tätigen sind und dann nur ein kleiner Teil des Areals im Eigentum der Stadt ist.

15) Unterbringung von Asylbewerbern
Einstimmig angenommen wurde der Eintritt der Stadt Oestrich-Winkel in die erneuerte Vereinbarung zwischen dem Rheingau-Taunus-Kreis und den kreisangehörigen Kommunen zur Unterbringung von Asylsuchenden bei. Im Herbst 2014 haben der Rheingau-Taunus-Kreis und die Kommunen des Kreises eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen, wonach der Landkreis in den Jahren 2014 und 2015 von der rechtlich möglichen formalen Delegation der Aufgabe Asylbewerberunterbringung auf die Kommunen keinen Gebrauch macht. Im Gegenzug sicherten die Kommunen die jeweils angemessene räumliche Unterbringung von Flüchtlingen zu. Nach der neuesten Prognose des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge stellt sich die Bundesrepublik Deutschland auf einen Zustrom von 450.000 Flüchtlingen in 2015 ein, und zwar von 400.000 Erst- und 50.000 Folgeantragstellern. Vor dem Hintergrund dieses hohen Zustroms sind sich Landkreis und Kommunen darüber einig, dass im Rheingau-Taunus-Kreis auch über das Jahr 2015 hinaus eine einvernehmliche Regelung zum weiteren Verfahren getroffen werden soll. Die Vertragsbeteiligten stimmen darin überein, dass der Landkreis von der rechtlich möglichen formalen Delegation der Aufgabe Asylbewerberunterbringung auf die Kommunen auch im Jahr 2016 keinen Gebrauch macht. Im Gegenzug sichern die Kommunen auch mindestens für das Jahr 2016 die jeweils angemessene räumliche Unterbringung von Flüchtlingen nach dem bereits bekannten Schlüssel zu. Nach Beendigung dieser Vereinbarung wird der Landkreis die zugewiesenen Asylbewerber in dafür geeigneten Gemeinschaftsunterkünften unterbringen. Für die Unterbringung und den dadurch entstehenden Verwaltungs- und Betreuungsaufwand erhalten die Kommunen ab dem 1. Januar 2016 eine pauschale Entschädigung von 11,50 € pro Asylbewerber/Tag.

16) Energiegesellschaft Rheingau-Taunus
Einstimmig angenommen wurde der Beschluss zum Eintritt in die neue Energiegesellschaft des Rheingau-Taunus-Kreises, der SÜWAG und der Kommunen im Rheingau-Taunus-Kreis. Die Gründung der Anstalt des Öffentlichen Rechts (AÖR) hat das Ziel, einen Anteil an der bereits bestehenden SolarProjekt zu erwerben. Der Kreis und die Süwag verringern dazu ihren Anteil an der Energiegesellschaft von je 50 Prozent auf 37,45 Prozent, damit die AöR der Kommunen 25,1 Prozent der Gesellschafteranteile erwerben kann. Die Anteile an der ÄöR werden nach Einwohnerzahlen gestaffelt. Wenn alle 17 Kommunen im Rheingau-Taunus-Kreis mitmachen, erwirbt Oestrich-Winkel 6,3 Prozent der Anteile an der AöR. Beteiligen sich weniger Kommunen an der AöR, erhöhen sich die Anteile für die anderen. Die AöR beteiligt sich mit insgesamt 6.275 Euro am Stammkapital der SolarProjekt. Für das bereits in der Gesellschaft enthaltene Anlagengeschäft – betrieben werden bereits 14 Fotovoltaikanlagen auf Schuldächern – zahlt die AöR einen Kaufpreis von 50.000 Euro an die bisherigen Gesellschafter Kreis und Süwag. Wenn alle mitmachen, beteiligt sich Oestrich-Winkel mit 400 Euro am Stammkapital und kauft sich über die AöR mit 3.200 Euro ins Anlagenvermögen ein. Über die grundsätzlichen Angelegenheiten der Anstalt entscheidet der Verwaltungsrat, der aus den Bürgermeistern besteht. Die Stimmrechte bemessen sich am jeweiligen Anteil einer Kommune. Der dreiköpfige Vorstand vertritt die Anstalt nach außen. Bei Veränderungen der Aufgaben der Anstalt, der Trägerschaft, bei der Erhöhung des Stammkapitals oder der Neuaufnahme einer weiteren Kommune ist die Zustimmung der Kommunalparlamente nötig. Es besteht ein Vetorecht bei Projekten im eigenen Hoheitsbereich. Auszuüben ist es vom Vorstand der AöR im Rahmen der Vertretung in der Energiegesellschaft. Alle Gesellschafterbeschlüsse in der SolarProjekt werden mit einer Dreiviertelmehrheit gefasst. Das bedeutet, zwei Gesellschafter reichen nicht aus, um etwas zu beschließen.