Antrag:
Der Magistrat wird beauftragt
- die bereits in B-Plänen ausgewiesenen und die in der Flächennutzungsplanung dargestellten Gewerbegebietsflächen als solche unverändert beizubehalten und deren Entwicklung voranzutreiben;
- darzustellen, welche bereits bestehenden Gewerbeflächen aktuell noch ungenutzt sind und dies den Stadtverordneten und Ortsbeiräten zeitnah vorzulegen;
- darzustellen, welche weiteren städtischen Flächen aus Sicht des Magistrats bei der Weiterentwicklung und Fortschreibung des Flächennutzungsplans zusätzlich einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden können und dies den Stadtverordneten zeitnah vorzulegen.
Begründung:
Um Arbeits- und Ausbildungsplätze in Oestrich-Winkel zu halten bzw. zu schaffen und Gewerbesteuereinnahmen zu verstetigen, braucht das heimische Gewerbe optimale Rahmenbedingungen. Oestrich-Winkel wird in Zukunft keine großen neuen Gewerbeflächen ausweisen können, vermutlich wird es aber auch nicht die Nachfrage nach Großindustrieansiedlungen in Oestrich-Winkel geben. Deshalb müssen die vorhandenen Möglichkeiten genutzt werden, in bereits vorhandenen oder auszuweisenden kleineren Flächen bestehenden Betrieben bei Bedarf Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten oder neuen Betrieben Ansiedlungsperspektiven zu verschaffen.