SPD-Antrag: Sicherstellung des MGH-Betriebs

Antrag:
Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, wie ab dem 1. Januar 2017 die Fortführung der bislang im MGH durchgeführten Aktivitäten zumindest weitestgehend und wirtschaftlich vertretbar gesichert werden kann. Dieses den Stadtverordneten zur Beschlussfassung schnellstmöglich vorzulegende Konzept soll zeitlich befristet gelten und zwar zunächst bis zur gewollten Unterbringung des MGH auf dem Winkeler Schulgelände. Die Mitwirkung örtlicher Vereine und die Nutzung von deren Räumlichkeiten z.B. für bislang im MGH durchgeführte Veranstaltungen ist in das Konzept einzubeziehen. Ergänzend zu den bisher gefassten Beschlüssen zum MGH soll auch für die aktuell die Räumlichkeiten im ehemaligen Schulgebäude nutzenden Vereine gemeinsam eine Lösung gefunden werden, wo diese zukünftig ihren Aktivitäten nachgehen können.

Im Rahmen der Konzeptentwicklung sollte ohne Prioritätensetzung u. a. geprüft werden

  1. Klärung der Konditionen für eine evtl. weitere Anmietung des St. Josefshauses
  2. Nutzung des freiwerdenden Wohnhauses am Baubetriebshof
  3. Klärung der Erwerbskonditionen für das Teileigentum von Rheingauwasser am früheren städtischen Wasserwerksgebäude Rieslingstraße 30, das bislang vom Baubetriebshof gemietet ist; zumal sich mit dem gegenüberliegenden Wohnhaus Synergien und vielfältige Nutzungsperspektiven ergeben könnten
  4. Klärung der Konditionen für die Fortführung des Mietverhältnisses für die bislang vom Bauhof genutzten Räumlichkeiten
  5. zeitweise Nutzung von Räumlichkeiten im Bürgerzentrum, im Bürgerhaus Hallgarten, der Schule Hallgarten, den Rathäusern Mittelheim und Hallgarten, den Kindertagesstätten sowie der Brentanoscheune für bislang im MGH durchgeführte Angebote
  6. Kooperationen mit Vereinen (u. a. Turn- und Sportvereinen), den örtlichen Feuerwehren und den Kirchengemeinden Mittelheim, Oestrich und Hallgarten und zeitweise Nutzung von deren Räumlichkeiten in Absprache
  7. zeitweise Nutzung von Räumlichkeiten der Kommunalen Wohnungsbaugesellschaft, z. B. im früheren Altenwohnheim Winkel
  8. In Rücksprache mit den betroffenen aktuell die Räumlichkeiten der RMS nutzenden Vereine Suche nach Alternativen für die zukünftige Vereinsnutzung.

Begründung:
Der Zeitplan für die Verlegung des MGH-Standortes auf das Winkeler Schulgelände ist aus mehreren Gründen nicht zu halten. Zum einen wurde hinsichtlich der Übergabe und anschließenden Verwertung eine einvernehmliche Übereinkunft der Stadt mir dem Rheingau-Taunus-Kreis leider noch nicht erzielt und der Abschluss der Verhandlungen ist derzeit noch nicht abzusehen. Zum anderen macht das allseits begrüßte Projekt des Herrn Pfister möglicherweise einen Abriss der Baulichkeiten erforderlich, was dann zusätzliche Zeit erfordert und zudem Teilnutzungen des Geländes vorab eher erschwert. Von daher sind Überlegungen auch für eine anderweitige vorübergehende Unterbringung des MGH ab 1. Januar 2017 anzustellen, da das bestehende Mietverhältnis am 31.12.2016 endet.

Hilfreich und gut ist dabei, dass die Kath. Kirchengemeinde mit dem Käufer des St. Josefshauses vereinbart hat, dass sie die bisher für ihre Veranstaltungen genutzten MGH-Räumlichkeiten bis zur vorgesehenen Fertigstellung des neuen Pfarrheimes Mitte 2017 weiter unentgeltlich nutzen kann (u. a. Kirchenchor, Altenkreis, Charivari, Frauengemeinschaft, Kath. Öffentliche Bücherei). Der Raumbedarf für die anderweitige vorübergehende Nutzung kann daher u.U. reduziert werden und helfen, Kosten zu sparen. Um Unterstützung und unvoreingenommene Prüfung wird gebeten.