SPD-Antrag: Verkehrsinfarkt verhindern – keine Rheinbrücke im Rheingau

Antrag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oestrich-Winkel spricht sich gegen eine Rheinbrücke zwischen Bingen und Rüdesheim aus und fordert den Kreistag des Rheingau-Taunus-Kreises auf, jede finanzielle Beteiligung des Kreises mit Steuergeldern an einer Machbarkeitsstudie abzulehnen.

Begründung:
Laut Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung in Rheinland-Pfalz soll für eine mögliche Rheinquerung zwischen Bingen und Rüdesheim eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben werden, „falls die betroffenen Landkreise dieses Vorhaben unterstützen und sich finanziell beteiligen“. Zwar hat sich inzwischen die Kreistagsmehrheit im Kreis Mainz-Bingen gegen eine solche Unterstützung ausgesprochen. Gleichwohl halten CDU, FDP und FWG im Rheingau-Taunus-Kreis weiter an dem Projekt fest und haben im Kreistag des Rheingau-Taunus-Kreis eine Machbarkeitsstudie beantragt (der Beschluss des Kreistages stand zum Antragsschluss noch nicht fest, kann aber auch nach einem möglicherweise positiven Beschluss jederzeit durch einen weiteren, dann negativen Beschluss widerrufen werden).

Eine Brücke würde zwingend dazu führen, den Rheingau als Ausweichstrecke und Abkürzung für den überregionalen Verkehr nach Wiesbaden und Frankfurt zu eröffnen. Die überregionalen Verkehrsströme auf der A 60 könnten so die zu Hauptverkehrszeiten regelmäßig überlasteten Nadelöhre Mainzer Ring (A 60) und Schiersteiner Brücke (A 643) umgehen und über die Bundesstraße 42 zur A 66 in Richtung Wiesbaden und Frankfurt gelenkt werden. Leidtragende wäre die Stadt Oestrich-Winkel, die nicht nur neue Verkehrsströme über die B 42 fürchten muss, sondern ebenso einen massiven Ausweichverkehr über die Hauptstraße/Rheingaustraße, und von Johannisberg und Geisenheim kommend über die Wohngebiete nördlich der Bahngleise, insbesondere Greiffenclaustraße. Ein Verkehrsinfarkt insbesondere zu Hauptverkehrszeiten wäre die zwingende Folge.

Unsere bereits durch den Bahnverkehr und die beiden Bundesstraßen übermäßig belastete Stadt würde zusätzlich zu einer Transit- und Ausweichstrecke auch für den überregionalen Autoverkehr verkommen, mit katastrophalen Folgen für die weitere Stadtentwicklung. Dies muss bereits im Ansatz verhindert werden. Eine finanzielle Beteiligung an solchen Vorhaben darf weder seitens der Stadt noch seitens des Rheingau-Taunus-Kreises erfolgen.