SPD-Antrag: Betretungsrecht der Winkeler Aue und Mariannenaue

Antrag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, dass das Betretungsrecht der Südwestspitze der Rheininsel "Winkeler Aue" für den Kanu-Club Winkel weiterhin bestehen bleibt.
2. Die Stadtverordnetenversammlung appelliert an das Regierungspräsidium Darmstadt (Obere Naturschutzbehörde), diese Regelung auch weiterhin in der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Winkeler Aue" (§ 4, Abs. 2) vom 24. November 1981 zu belassen.
3. Ferner wird die Stadt Eltville gebeten, sich beim Regierungspräsidium Darmstadt für ein analoges Betretungsrecht der Wassersportgemeinschaft Oestrich im Bereich Mariannenaue einzusetzen.

Begründung:
Derzeit werden von der Oberen Naturschutzbehörde die Bewirtschaftungspläne nach der FFH-Verordnung für verschiedene Rheininseln, darunter die Winkeler Aue, erarbeitet. Bei den Wassersportlern besteht die Sorge, dass im Zuge dieses Prozesses die NSG-Verordnung mit dem Betretungsrecht geändert werden könnte.
Die Stadtverordnetenversammlung hat sich bereits bei der Anhörung zur Unterschutzstellung der Insel im Jahr 1981 für das Betretungsrecht des KANU-Clubs ausgesprochen. Die vergangenen Jahrzehnte haben gezeigt, dass der Kanu-Club sehr verantwortungsvoll damit umgeht und durch Müllsammelaktionen nach Hochwasserereignissen auch zur Pflege der Insel beiträgt.

Circa bei Rheinkilometer 515 liegt ein DKV-Zeltplatz, der auch von der WSG genutzt wird, obwohl es sich um Eltviller Gebiet handelt. Paddler und Ruderer können nicht nur im offenen Strom fahren, gerade Anfänger benötigen auch Flächen ohne Berufsschifffahrt und Strömung, um zu lernen.