In einem Antrag für die kommende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung beantragt die SPD, dass das Betretungsrecht der Südwestspitze der Rheininsel "Winkeler Aue" für den Kanu-Club Winkel weiterhin bestehen bleibt. An das Regierungspräsidium Darmstadt (Obere Naturschutzbehörde) soll der Appell gerichtet werden, dass diese Regelung auch weiterhin in der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Winkeler Aue" (§ 4, Abs. 2) vom 24. November 1981 belassen bleibt.
Derzeit werden von der Oberen Naturschutzbehörde nämlich die Bewirtschaftungspläne nach der FFH-Verordnung für verschiedene Rheininseln, darunter die Winkeler Aue, erarbeitet. Bei den Wassersportlern besteht die Sorge, dass im Zuge dieses Prozesses die NSG-Verordnung mit dem Betretungsrecht geändert werden könnte.
Die Stadtverordnetenversammlung hat sich bereits bei der Anhörung zur Unterschutzstellung der Insel im Jahr 1981 für das Betretungsrecht des KANU-Clubs ausgesprochen. Die vergangenen Jahrzehnte haben gezeigt, dass der Kanu-Club sehr verantwortungsvoll damit umgeht und durch Müllsammelaktionen nach Hochwasserereignissen auch zur Pflege der Insel beiträgt.
Bei dieser Gelegenheit soll ebenfalls unter Einbeziehung der Stadt Eltville geklärt werden, inwieweit sich beim Regierungspräsidium Darmstadt für ein analoges Betretungsrecht der Wassersportgemeinschaft Oestrich auf der Mariannenaue (Eltviller Gemarkung) eingesetzt werden kann.