Antrag:
- Die Stadtverordneten halten eine Senkung der Grundsteuer B zum 1. Januar 2018 für dringend geboten.
- Der Hebesatz der Grundsteuer B wird zum 1.1.2018 auf mindestens 550 Punkte abgesenkt. Die Verwaltung wird beauftragt, zielorientiert diesen Grundsteuerhebesatz bei der Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2018 zu berücksichtigen und durch den Kämmerer der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
- Für den Haushaltsentwurf 2019 ist eine weitere Senkung des Grundsteuerhebesatzes um 10 % auf dann 490 Punkte anzustreben.
- Der Kämmerer und 1. Stadtrat soll in jeder Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses über die Entwicklung der wichtigsten Einnahmen und auch der größeren Ausgabenblöcke berichten und evtl. größere, das Ziel der Grundsteuersenkung gefährdende Planabweichungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Perspektiven zu Ende des Jahres 2018 und 2019 auflisten.
Begründung:
Aufgrund des besonders hohen Konsolidierungsbedarfes der Stadt Oestrich-Winkel kamen die Stadtverordneten auf Grundlage des Schutzschirmvertrages mit dem Land Hessen leider nicht umhin, die Grundsteuer B erheblich zu erhöhen. Derzeit haben noch etwa 4 % der hessischen Städte und Gemeinden einen Hebesatz von über 600 Punkten. Das Konsolidierungsziel ist weitestgehend erreicht. Auch die konjunkturellen Erwartungen und die Regelungen des Kommunalen Finanzausgleichs werden dazu führen, unsere Einnahmesituation nachhaltig zu verbessern. Diese Gegebenheiten, verbunden mit einer sorgsamen Ausgabedisziplin, lassen eine Senkung der Grundsteuer B zu. Wir streben eine Senkung in zwei Schritten zum 1.1.2018 und zum 1.1.2019 unter Geltung des künftigen Doppelhaushaltes an.