In einem Antrag für die kommende Sitzung der Oestrich-Winkeler Stadtverordneten beantragt die SPD eine Senkung der Grundsteuer B. Der Hebesatz der Grundsteuer B soll zum 1.1.2018 auf mindestens 550 Punkte und für den Haushaltsentwurf 2019 um weitere 10 % auf dann 490 Punkte abgesenkt und die Verwaltung beauftragt werden, zielorientiert diesen Grundsteuerhebesatz bei der Aufstellung des Entwurfes des Doppelhaushalts 2018/2019 zu berücksichtigen. Der Kämmerer und 1. Stadtrat soll in jeder Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses über die Entwicklung der wichtigsten Einnahmen und auch der größeren Ausgabenblöcke berichten. Damit soll gewährleistet werden, dass bei nachteiligen Veränderungen rechtzeitig gegengesteuert werden kann, um das Ziel der Grundsteuersenkung zu erreichen.
SPD-Fraktionsvorsitzender Carsten Sinß begründet den Antrag damit, dass die Stadtverordneten aufgrund des besonders hohen Konsolidierungsbedarfes der Stadt Oestrich-Winkel aus den vergangenen Jahren leider nicht umhin kamen, auf Grundlage des Schutzschirmvertrages mit dem Land Hessen die Grundsteuer B erheblich zu erhöhen. Derzeit hätten nur noch etwa 4 % der hessischen Städte und Gemeinden einen Hebesatz von über 600 Punkten, weil viele Kommunen ihre hohen Grundsteuersätze wieder gesenkt hätten.
Das Konsolidierungsziel sei jetzt weitestgehend erreicht und auch die konjunkturellen Erwartungen und die Regelungen des Kommunalen Finanzausgleichs würden dazu führen, die Einnahmesituation der Stadt nachhaltig zu verbessern. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Oestrich-Winkel mussten die Hauptlast einer unsoliden Haushalts- und Finanzwirtschaft vieler Jahre wie die Nachteile aus der Verschleuderung städtischen Vermögens tragen. Ohne diese höheren Steuereinnahmen wäre der Haushaltsausgleich wenn überhaupt nur mit schmerzhaften Einsparungen bei freiwilligen Leistungen für Vereine, Kinderbetreuung oder Kultur möglich gewesen. Diesen nachhaltigen Schaden für unsere lebendige Gemeinschaft wollten wir von der SPD nicht. Nach einigen Jahren enormer zusätzlicher Belastung der Bürgerinnen und Bürger ist es an der Zeit, Schluss zu machen mit der übermäßigen Belastung durch Grundsteuer, die Hauseigentümer und Mieter gleichermaßen trifft. Wichtig ist zudem, an der feststellbaren Ausgabendisziplin weiter festzuhalten", so Carsten Sinß abschließend.