Martin Rabanus: Wir sind gut aufgestellt – und die Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser in meinem Wahlkreis ist weiterhin sichergestellt!

Im März 2017 startete das neue Bundesprogramm für die Mehrgenerationenhäuser. Der heimische Bundestagsabgeordnete Martin Rabanus (SPD) begrüßt, dass das Antragsverfahren mittlerweile erfolgreich abgeschlossen ist und die Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser auch in seinem Wahlkreis Rheingau-Taunus/Limburg über das Jahr 2017 hinaus durch die Bundesregierung sichergestellt wird. Die Bescheide sind bereits an die im Wahlkreis Rheingau-Taunus/Limburg vorhandenen Einrichtungen versandt worden: im Rheingau-Taunus-Kreis betrifft dies die Mehrgenerationenhäuser in Oestrich-Winkel und Eltville und in Limburg das Familienzentrum Müze.

„Auch in unserer Region leisten die Mehrgenerationenhäuser eine äußerst wichtige und vorbildliche Arbeit“, so Martin Rabanus. „Im Zusammenspiel der Generationen steckt für die Gesellschaft und den Einzelnen ein enormes Potential, das ich politisch unterstütze. In unseren Mehrgenerationenhäusern können sich Menschen jeden Alters begegnen und von den Kompetenzen des jeweils anderen profitieren. Dadurch wird das Verständnis füreinander gefördert, Familien werden entlastet, Zusammenhalt und Solidarität gestärkt. Ich freue mich daher sehr, dass es uns in Zusammenarbeit mit der ehemaligen Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) und nun Katharina Barley (SPD) gelungen ist, die so bedeutsame Arbeit der Mehrgenerationenhäuser auch weiterhin auf eine solide Finanzierungsbasis zu stellen und ihnen damit die so nötige Planungssicherheit zu geben.“

Das neue Bundesprogramm ermöglicht den Mehrgenerationenhäusern mehr Flexibilität in ihrer Arbeit. Sie können ihre Angebote nun noch besser an den jeweiligen Ausgangslagen und Bedarfen vor Ort ausrichten und so die Wirkung der Mehrgenerationenhäuser in den Kommunen weiter stärken. Ein erstes Monitoring soll im Januar 2018 erfolgen, in dessen Rahmen ausführliche Grunddaten zu den Häusern, deren Ressourcen und der inhaltlichen Umsetzung der neuen Programminhalte erfolgen soll.

Hintergrund zum „neuen“ Bundesprogramm (seit März 2017):
Statt vier (wie im AP II) gibt es nur noch zwei inhaltliche Schwerpunkte, in deren Rahmen die Häuser ihre Angebote bedarfsgerecht und möglichst flexibel gestalten können: Gestaltung des demografischen Wandels (obligatorisch) und Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte (zusätzlich fakultativ). Zusätzlich werden drei Querschnittsziele verfolgt: generationenübergreifende Arbeit, Einbindung des freiwilligen Engagements und Sozialraumorientierung. Neben der bereits im AP II erforderlichen Kofinanzierungszusage soll mit dem neuen Programm ein Beschluss der kommunalen Vertretungskörperschaft erreicht werden. Dieser Beschluss soll ein Bekenntnis zum Mehrgenerationenhaus sowie konzeptionelle Überlegungen beinhalten, wie das Mehrgenerationenhaus in die Planungen zur Bewältigung des demografischen Wandels eingezogen werden kann. Unverändert sind im neuen Programm die Gesamtfördersummen von jährlich 40.000 Euro, welche sich bisher aus einem Bundeszuschuss in Höhe von 30.00 Euro und dem Kofinanzierungsanteil von 10.000 Euro zusammensetzen. Das neue Programm wird den Mehrgenerationenhäusern einen flexibleren Einsatz der Fördermittel als Personal- und/oder Sachkosten ermöglichen – bisher durften maximal 20.000 Euro für Personalkosen eingesetzt werden.