SPD fragt nach Perspektiven und Alternativen der Waldbewirtschaftung

Für die kommende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung hat die SPD eine umfassende Anfrage zu Perspektiven und Alternativen der Waldbewirtschaftung eingebracht.

Hintergrund ist, dass das Bundeskartellamt unlängst im Rahmen eines
Kartellverfahrens zur gemeinsamen Holzvermarktung dem Bundesland Baden-Württemberg die gemeinsame Holzvermarktung untersagt hat. Das bedeutet, dass die dortigen unteren Forstbehörden sowie der Fachbereich Holzvermarktung keinen gemeinsamen Verkauf von Holz aus dem Staatswald, Kommunalwald und Privatwald für Waldbesitzende mit einer forstlichen Betriebsfläche über 100 Hektar mehr durchführen dürfen. Auch das Hessische Umweltministerin hat im September darüber informiert, dass es davon ausgeht, dass die derzeitige Praxis des Holzverkaufs von Hessen-Forst für private und kommunale Waldbesitzer über 100 Hektar mit dem Wettbewerbsrecht unvereinbar sei, denn das Bundeskartellamt strebe für das Bundesland Hessen eine größere Vielfalt auf der Seite der Anbieter von Rundholz an.

Deshalb möchte die SPD vom Magistrat wissen, welche Leistungen durch Hessen Forst für die Stadt Oestrich-Winkel aktuell erbracht werden, was der Magistrat bisher unternommen hat, um den sich abzeichnenden Änderungen in der Waldbewirtschaftung, von denen Oestrich-Winkel mit knapp 4.000 Hektar Waldfläche betroffen ist, Rechnung zu tragen und wie der Magistrat eine gemeinsame interkommunale Waldbewirtschaftung der Rheingauer Kommunen als Alternative zu der derzeit stattfindenden Bewirtschaftung durch Hessen-Forst bewertet.

Ferner hat Hessen-Forst öffentlich nachlesbar festgeschriebene Gebührensteigerungen von jährlich 4,2 Prozent bis 2025 verkündet. Diese widersprechen der Reduzierung des Ansatzes "Beförsterungskosten" im städtischen Haushaltsplan 2017 von 2016 163.888 Euro auf 2017 142.000 Euro. Das möchte die SPD erläutert wissen.