SPD begleitet Neuplanung des Geländes Rabanus-Maurus-Schule weiterhin konstruktiv kritisch
Die SPD bleibt bei ihrer Kritik, dass eines der wichtigsten Stadtentwicklungsprojekte in Oestrich-Winkel, die Neugestaltung des Areals der ehemaligen Rabanus-Maurus-Schule, durch den Bürgermeister und seine CDU-/FDP-Mehrheit an den Stadtverordneten vorbei in einen nur 7-köpfigen Ausschuss verlagert wurde.
Das dies zu Transparenzproblemen führt, sieht man daran, dass den meisten Stadtverordneten bis heute nicht der in der letzten Ausschusssitzung beschlossene und bereits von der SPD wiederholt angemahnte Städtebauliche Vertrag zwischen der Stadt Oestrich-Winkel und dem Investor vorgelegt wurde. In der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planen und Bauen wurde nun der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Kenntnis gegeben. Dieser erfordert noch deutliche Nachbesserungen hinsichtlich der Parkplatzsituation und Gebäudehöhe; eine Forderung, die der Vorhabenträger auf Drängen der SPD aufgenommen hat, verbunden mit der Zusage, den Plan an diesem Punkt zu überdenken. Warum der Bürgermeister und seine CDU-/FDP-Mehrheit trotz bekannter Parkplatzproblematik in erheblichem Umfang von der städtischen Stellplatzsatzung abweichen wollen und sogar einen Magistratsbeschluss aufweichten, der die Einhaltung der Stellplatzsatzung forderte, ist für die SPD nicht nachvollziehbar. Die SPD wird auch im weiteren Verfahren darauf drängen, dass die Planung des Areals ausreichend Parkraum vorsieht, um die Anwohner nicht zusätzlich zu belasten. Zudem muss im Sinne der Gleichberechtigung mit Blick auf die Stellplatzsatzung gleiches Recht für alle Bürger gelten. Ein weiteres kontroverses Thema ist die Gebäudehöhe: Sie sollte nach Ansicht der SPD so bemessen sein, dass keiner der Anwohner durch den Neubau schlechter gestellt wird als bisher.
HINTERGRUND
Für die sozialen Einrichtungen des Mehrgenerationenhauses (Erltrg. Seite 21) waren nach Verwaltungsvorlage nur 4 Stellplätze vorgesehen, für „rund 25 barrierefreie Wohnungen im Betreuten Wohnen mit Anbindung an die Tagespflege sind 3 Stellplätze (die hilfsweise Berechnung nach Ziffer 1.9 der Stellplatzsatzung geht davon aus, dass jede Wohnung nur über ein Bett verfügt). In die Berechnung nicht zusätzlich eingeflossen ist der mit „vorläufige Kinderbetreuung“ bezeichnete Bereich und auch nicht das für Jugendräume vorgesehene Kellergeschoss. Für das Mehrfamilienhaus – Mietwohnungen angenommen – ist nur 1 Stellplatz je Wohnung statt 1,5 Stellplätze vorgesehen, für die Seniorenresidenz Wohnen 50 Plus werden 0,5 Stellplätze/WE angesetzt und diese in Vergleich gesetzt zu Altenheimen mit 0,4 Stpl/WE). Dem dürfte aber nicht so sein, denn die Nutzer von Seniorenresidenzen Generation 50+ , die teure Wohnungen beziehen, werden eine höhere PKW-Nutzung allein schon aufgrund ihrer Einkommenssituation und teils auch Alters (50+) aufweisen als die Mieter öffentlich geförderter Altenwohnanlagen. Die auf Seite 10 dargestellte Berechnung des erwarteten Verkehrsaufkommens ist u.E. stark heruntergerechnet.