Auf dem ehemaligen Gelände der Rabanus-Maurus-Schule plant der Investor Jökel Bau im Rahmen eines von allen Parteien in der Stadtverordnetenversammlung im Grundsatz unterstützten Projekts unter anderem 24 Eigentumswohnungen. Strittig ist allerdings die Frage der Parkplätze. Denn die als „Seniorenresidenz 50+“ bezeichneten 24 Eigentumswohnungen sollen nach Willen der CDU-/FDP-Mehrheit und Bürgermeister Heil als Altenwohnungen bezeichnet werden. Als solche galten bisher in Oestrich-Winkel immer nur öffentlich geförderte Wohnungen, die zur Belegung von RentnerInnen über 60 Jahre vorgesehen sind – die Wohnungen durften zum Beispiel für Ehepaare nur etwa 55 qm groß sein. Es ist vollkommen offensichtlich, dass es sich bei den nun geplanten Eigentumswohnungen nicht um Altenwohnungen im herkömmlichen Sinne handelt. Und der Vorteil für den Investor ist offensichtlich: Er muss nur ein Fünftel der Parkplätze herstellen bzw. ablösen, die ein Normalbürger für eine Wohneinheit in Oestrich-Winkel herzustellen bzw. abzulösen hat (0,4 Stellplätze statt 2,0 Stellplätze je Wohneinheit).
Die SPD Oestrich-Winkel drängt allerdings weiter auf eine gerechte Anwendung der Stellplatzsatzung und das ausreichend Parkplätze nach den Vorgaben der Stellplatzsatzung geschaffen werden, u.a. auch in einer Tiefgarage. Investoren auch von begrüßenswerten Projekten dürfen nicht in diesem Ausmaß gegenüber Normalbürgern bevorteilt werden. Vor diesem Hintergrund hat die SPD für die kommende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung eine Anfrage eingereicht und möchte beantwortet haben, wie sich Altenwohnungen definieren bzw. welche Kriterien hier zugrunde gelegt werden und welche „Altenwohnungen“ gemäß Stellplatzsatzung es im Stadtgebiet überhaupt gibt, um den Charakter dieser Wohnungen einmal miteinander vergleichen zu können. Ferner möchte die SPD wissen, wie die Stadt überhaupt kontrolliert, ob die Kriterien für diese sogenannten „Altenwohnungen“ eingehalten werden. Der Investor Jökel hat zugesichert, dass in die Wohnungen nur Personen ab dem 50.
Lebensjahr einziehen sollen. Aber wer kann versichern, dass das auch zukünftig so sein wird und die Wohnungen nicht später verkauft oder vermietet werden? Sollten CDU/FDP und der Bürgermeister die Bevorteilung des Investors bei der Parkplatzfrage durchsetzen, stellt sich auch die Frage, welches Konzept sie für das Gebiet haben, wenn zukünftig mehr als jede zweite Wohnung einen PKW nutzen wird, wovon nach gesundem Menschenverstand auszugehen ist.
Merkwürdig findet die SPD auch, dass der gleiche Investor in der Nachbarstadt Eltville ein nahezu identisches und dort als „Wohnen für die Generation 50 plus“ betiteltes Bauvorhaben in der sogenannten „Seniorenresidenz Eltville“ gegenüber der ARAL-Tankstelle errichtet hat, die Wohnungen dort aber nicht als „Altenwohnungen“ gemäß Stellplatzsatzung deklariert wurden, sondern ordnungsgemäß Parkplätze abgelöst werden mussten. Auch von Seiten der Eltviller Stadtpolitik gab es zu keiner Zeit ein Bestreben, davon abzurücken und den Investor zu bevorteilen.