SPD-Antrag: Echte Gebührenbefreiung für Krippe und Kita

Antrag:

  • Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, beim Land Hessen einen Antrag auf Landesförderung zur Beitragsfreistellung für den Besuch der ersten sechs Kindergartenstunden zu stellen, die damit verbundenen Gespräche mit den kirchlichen Trägern zu führen sowie die damit verbundenen Beschlüsse vorzubereiten und den städtischen Gremien zeitnah vorzulegen.
  • Der Magistrat wird beauftragt, über die zum 1. August angedachte Freistellung von den Kindergartengebühren hinaus die Möglichkeit einer weiteren Freistellung bis zu acht Stunden sowie eine Freistellung von den Gebühren für Krippenplätze zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu prüfen und haushalterisch einzuplanen.
  • Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob und wie die durch das Land zur Verfügung gestellten Mittel von rund 50 Millionen Euro für 2018 und 2019 sowie jährlich ab dem Jahr 2020 zur Investition in die Qualität der Kindergärten für Oestrich-Winkel nutzbar gemacht werden können.

Begründung:

Der Hessische Landtag hat beschlossen, dass der Kindergarten in den ersten sechs Betreuungsstunden beitragsfrei gestellt wird. Auch wenn eine nur auf sechs Stunden am Tag begrenzte Beitragsbefreiung unzureichend ist, die zudem noch aus kommunalen Mitteln und somit nicht originär vom Land finanziert wird, sollen dies nicht die Oestrich-Winkeler Eltern ausbaden. Deshalb soll die Stadt bereits zum neuen Kindergartenjahr ab dem 1. August 2018 an dem Landesprogramm teilnehmen.

Darüber hinaus sollten aber Kita- und Krippengebühren in Oestrich-Winkel perspektivisch zu 100% beitragsfrei sein. Denn nur die vollkommene Abschaffung der Kita-Gebühren entlastet die Eltern unabhängig von dem von ihnen gewählten Arbeitsmodell. Im Großteil der Oestrich-Winkeler und Rheingauer Familien arbeiten beide Elternteile, zudem wird häufig zum Beruf gependelt. Es ist mit der Lebenswirklichkeit dieser Menschen schlicht nicht vereinbar, die Gebührenbefreiung auf Kinder ab dem dritten Lebensjahr und für maximal sechs Stunden zu begrenzen.

Da aber bisher nicht abzusehen ist, in welchem Umfang die Freistellung für 6 Stunden zur Vereinbarung und tatsächlicher Inanspruchnahme weiterer Betreuungszeiten führt und eine angepasste Gebührensatzung bisher nicht vorliegt, sollte die Entscheidung über eine weitergehende Befreiung getroffen werden, wenn erste Erfahrungen hierzu vorliegen. Eine Umsetzung könnte dann zum 1.8.2019 erfolgen. Zwischenzeitlich ist zu prüfen, inwieweit zusätzliche Mittel des Landes (wie z. B. eine erhöhte Qualitätssicherungspauschale) zur Finanzierung in Anspruch genommen werden können.

Zudem wird der Kreis durch die Regelung zum 1.8.2018 entlastet, weil die Übernahme der Kindergartenbeiträge für Sozialhilfeempfänger entfällt. In diesem Zusammenhang ist der Magistrat gehalten, vom Kreis einen Ausgleich der auf die Stadt verlagerten Aufwendungen einzufordern.