SPD-Antrag: Straßenbeiträge perspektivisch gerechter gestalten

Antrag:

  1. Der Magistrat wird gebeten, bei der Hessischen Landesregierung auf eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hinzuwirken mit dem Ziel, durch die Einführung eines Infrastrukturanteils als Zuschlag zum Kommunalen Finanzausgleich eine gerechtere Verteilung der Beiträge für die grundhafte Sanierung von Gemeindestraßen zu erreichen.
  2. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, unter Hinzuziehung des Haupt- und Finanzausschusses eine gerechtere Ausgestaltung der Straßenbeiträge für Oestrich-Winkeler Bürgerinnen und Bürger zu entwickeln, die sowohl die Belastung für die Oestrich-Winkeler Bevölkerung perspektivisch gerechter ausgestalten und in Summe reduzieren, aber auch die Haushaltslage und Notwendigkeit der Straßenunterhaltung der Stadt berücksichtigen soll.

Begründung:
Die Rechtslage sowie die bisherige Genehmigungspraxis der Aufsichtsbehörden für die kommunalen Haushalte erlaubten es defizitären (Schutzschirm-) Kommunen bisher nicht, auf eine Erhebung von Beiträgen für die grundhafte Sanierung von Straßen zu verzichten. Die derzeitige Praxis zieht nur die Anlieger zu Beiträgen heran, die einen unmittelbaren Vorteil von den Sanierungsmaßnahmen haben, berücksichtigt jedoch nicht, dass in den allermeisten Fällen auch Nicht-Anlieger die Straßen benutzen. Hinzu kommt, dass Anlieger an Straßen, die nicht in der Baulast der Kommune stehen, sondern von Kreis und Land zu unterhalten sind, niemals zu Beiträgen herangezogen werden. Die Erhebung von Ausbaubeiträgen wäre verursachergerecht, wenn man den Kreis der Beitragspflichtigen so erweitert, dass möglichst viele Beitragszahler für Sanierungsmaßnahmen aufkommen. Eine Verteilung auf mehr Schultern verringert die teils sehr hohen Belastungen der direkten Anlieger. Der Ansatz, wiederkehrende Beiträge für ganze Stadtteile zu erheben, stellt hier eine auf den ersten Blick überzeugende, letztlich aber nicht zufriedenstellende Lösung dar. Die Beiträge werden dadurch nicht geringer, sondern lediglich über längere Zeiträume gestreckt. Nach wie vor bleibt strittig, inwieweit Anlieger von klassifizierten Straßen der Beitragspflicht unterliegen.

Denn trotz der jüngst vom Hessischen Landtag beschlossenen Gesetzesänderung sind Kommunen wie Oestrich-Winkel aufgrund ihrer finanziellen Lage derzeit nicht in der Situation, auf Anliegerbeiträge völlig verzichten zu können, ohne dass dies auf Kosten des Zustands der Ortsstraßen oder anderer Investitionen geht. Eine Lösung, die Bürger und Kommunen gleichermaßen entlastet, wäre die Einführung eines Infrastrukturanteils als Zuschlag zum Kommunalen Finanzausgleich, der sich an der Länge des innerörtlichen, öffentlich nutzbaren Straßennetzes orientiert und vom Land finanziert wird, optional dadurch, dass den Kommune zustehende Mittel, die heute für die Finanzierung der Hessenkasse in Anspruch genommen werden, stattdessen als Infrastrukturanteil den Kommunen zugutekommen.