Antrag:
Der Magistrat wird gebeten, mit Hessen Mobil Kontakt aufzunehmen, um eine Prüfung der Änderung der Vorfahrtsregelung an der Rheingaustraße/Neustraße vorzunehmen.
Begründung:
„Seit längerem werden durch den Ortsbeirat und die Anwohner eine Reduzierung der Geschwindigkeitsbegrenzung in diesem Bereich gefordert. Eine Änderung der Vorfahrt hätte den Effekt, dass die Autofahrer auf der Rheingaustraße in diesem sensiblen Bereich (Versicherungen, Bäcker, Bushaltestelle, Gastronomie) zu größerer Aufmerksamkeit und zur Verringerung der Geschwindigkeit angehalten sind, ohne den fließenden Verkehr einzuschränken. Ein weiterer Vorteil ist die Vorfahrt für die Feuerwehr im Einsatzfalle, da sich diese oberhalb der Bahn befindet und durch die Änderung der Vorfahrtsregelung bevorzugt würde. Eine Änderung der Verkehrsführung am Erbacher Marktplatz hat sich seit Jahren bewährt und zeigt, welche Vorteile sich durch die Änderungen ergeben können.“