Antrag:
Der Magistrat wird aufgefordert, die Stellplatzsatzung gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern bzw. allen Trägern von Bauvorhaben in Oestrich-Winkel gleichmäßig und unterschiedslos zur Anwendung zu bringen. Dies gilt auch im Rahmen vorhabenbezogener Bebauungspläne.
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt heute mit voraussichtlich großer Zustimmung eine revidierte Stellplatzsatzung für die Stadt Oestrich-Winkel. Wie schon in der bislang geltenden Satzung sieht auch die neue Stellplatzsatzung erhebliche Ausgleichszahlungen vor, wenn ein Bauherr bzw. ein Grundstückseigentümer bei einem Bauvorhaben keine bzw. nicht hinreichende Stellflächen schafft. Solche Ausgleichszahlungen erreichen im Einzelfall schnell mehrere tausend Euro und bedeuten für jeden Bauwilligen eine massive finanzielle Belastung. Die Akzeptanz einer solchen Abgabe in der Bevölkerung setzt zwingend ein berechtigtes Vertrauen in eine gleichmäßige und unterschiedslose Anwendung der geltenden Normen auf alle Bürgerinnen und Bürger bzw. auf alle Vorhabenträger voraus.
Gleichwohl ist festzustellen, dass die Stadt Oestrich-Winkel im Rahmen vorhabenbezogener Bebauungspläne ausgewählten Bauherren Vorzüge und finanzielle Entlastungen verspricht und/oder gewährt, die dem Normalbürger nicht offen stehen. Dies ist eine nicht hinzunehmende Ungleichbehandlung, die das berechtigte Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt in eine Gleichbehandlung vor dem Gesetz tief erschüttert.
Wir bitten daher um eine breite Zustimmung zu dem Antrag, auch um den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt zu verdeutlichen, dass Ihr Vertrauen in eine gleichmäßige und somit in eine gerechte Anwendung der städtischen Satzungen ein Anliegen aller hier vertretenen Parteien ist.