SPD-Antrag: Rheingau Echo als Bekanntmachungsorgan beibehalten

Antrag:
Die Stadtverordneten beschließen folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung unserer Stadt, um das Rheingau Echo als Bekanntmachungsorgan beizubehalten:

„Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Oestrich-Winkel
Artikel I
§ 7 (1) der Hauptsatzung der Stadt Oestrich-Winkel erhält folgende Fassung:
§ 7 Öffentliche Bekanntmachungen
(1) Satzungen, Verordnungen, öffentliche Bekanntmachungen nach dem Kommunalwahlgesetz und den aufgrund des Kommunalwahlgesetzes ergangenen Rechtsverordnungen sowie anderer Gegenstände deren öffentliche Bekanntmachung erforderlich ist, werden mit Abdruck im Rheingau Echo im Sinne von § 1 Abs. 1 BekanntmachungsVO öffentlich bekannt gemacht.
Satzungen sind mit ihrem vollen Wortlaut bekannt zu machen. Gesetzlich vorgeschriebene Genehmigungen sind zugleich mit der Satzung öffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des Erscheinungstages vollendet, an dem das Rheingau Echo den bekannt zu machenden Text enthält
Artikel II
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.“

Begründung:
Schwarz-Gelb hat mit ihrer Mehrheit beschlossen, das Rheingau Echo als Bekanntmachungsorgan der Stadt abzuschaffen und zur Rhein-Main-Presse zu wechseln. Das bedeutet: Weniger Leser, die die amtlichen Bekanntmachungen der Stadt lesen können, dafür mehr Kosten für die Stadt, aber auch die Bürger, die sich statt einer Wochenzeitung nun eine Tageszeitung anschaffen müssen, um über die Bekanntmachungen der Stadt informiert zu sein. Noch ist es nicht zu spät, diesen Fehler rückgängig zu machen.