SPD-Antrag: Verzicht auf die Stelle einer hauptamtlichen Ersten Stadträtin/eines hauptamtlichen Ersten Stadtrats in der Stadt Oestrich-Winkel

Antrag:
Die Stadtverordneten beschließen folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung unserer Stadt, um die Stelle der hauptamtlichen Ersten Stadträtin/des hauptamtlichen Ersten Stadtrates in Oestrich-Winkel abzuschaffen:

„Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Oestrich-Winkel
Artikel I
§ 3 der Hauptsatzung der Stadt Oestrich-Winkel erhält folgende Fassung:
§ 3 Magistrat
(1) Der Magistrat besteht aus der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder dem hauptamtlichen Bürgermeister und den ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträten.
(2) Die Zahl ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte beträgt sieben.
Artikel II
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.“

Begründung:
Oestrich-Winkel ist die einzige Stadt im Rheingau-Taunus Kreis, die sich einen hauptamtlichen Ersten Stadtrat leistet. Selbst wesentlich größere Städte wie Taunusstein, Idstein und Eltville kommen ohne hauptamtlichen Ersten Stadtrat bzw. hauptamtliche Erste Stadträtin aus. Mit der Streichung der Stelle würden alleine für eine Wahlzeit von sechs Jahren finanzielle Belastungen von mehr als einer halben Millionen Euro vermieden werden. Zudem drohen dauerhafte Pensionsverpflichtungen. Mit der Streichung der Stelle einer hauptamtlichen Ersten Stadträtin bzw. eines hauptamtlichen Ersten Stadtrats könnte die Stadt dauerhaft zusätzlichen finanziellen Spielraum gewinnen, zum Beispiel für Steuersenkungen, den Ausbau der Infrastruktur oder zur Vereinsförderung.

Finanzielle Auswirkungen:
Durch Streichung der Stelle einer hauptamtlichen Ersten Stadträtin bzw. eines hauptamtlichen Ersten Stadtrates werden Personalkosten reduziert und Kosten für die Stadt vermieden.