Antrag: Die Stadtverordnetenversammlung bittet den Magistrat zu prüfen,
- ob der Oestrich-Winkeler Wald oder Teile davon als sogenannter Schutzwald ausgewiesen werden können und welche Auswirkungen diese Einstufung durch das Regierungspräsidium auf die Waldbewirtschaftung und dessen Schutzstatus hätte. Die Vor-und Nachteile sind mit der zuständigen Forstbehörde zu erarbeiten und im zuständigen Fachausschuss zu erörtern. Erforderlichenfalls soll eine Abstimmung mit der Stadt Eltville erfolgen.
- ob gegen den Teilplan Erneuerbare Energien Südhessen, welcher nicht dem mehrheitlichen Wunsch der Oestrich-Winkeler Stadtverordneten-versammlung und Bevölkerung entspricht, rechtliche Schritte eingeleitet werden können und wie hoch die Chancen und finanziellen Risiken zu bewerten sind.Die Ergebnisse sind den Stadtverordneten schnellstmöglich vorzulegen.
Begründung:
Oestrich-Winkel ist eine der größten Waldgemeinden im Rheingau-Taunus-Kreis. Wenn eine Möglichkeit besteht, den Schutz des heimischen Waldes als Bestandteil der einzigartigen Kulturlandschaft im Rheingau zu fördern, sollte diese intensiv geprüft und abgewogen werden, zumal nun die Nachbarstadt Eltville einen entsprechenden Schritt geht und hier ggf. auch ein gemeinsames Vorgehen sinnvoll sein kann.Die Oestrich-Winkeler Stadtverordnetenversammlung hat sich unter Berücksichtigung des Bürgerentscheids zur Windenergie aus 2014 mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, dass keine Vorrangflächen für Windenergie auf Oestrich-Winkeler Gemarkung im Rahmen des Teilplans Erneuerbare Energien Südhessen ausgewiesen werden sollen. Dem ist das Regierungspräsidium in seinem Entwurf nicht gefolgt und die Regionalversammlung wird dem mutmaßlich ebenfalls nicht oder nur in Teilen Rechnung tragen. Andere betroffenen Kommunen in ähnlicher Situation prüfen oder sind bereits dabei, rechtliche Schritte zu unternehmen. Wenn die Stadt Oestrich-Winkel den Willen der heimischen Bevölkerung und ihren eigenen Beschluss ernst nimmt, sollte sie zumindest alle möglichen Schritte prüfen und abwägen, um die Ausweisung von Vorrangflächen auf Oestrich-Winkeler Gemarkung zu verhindern. Dazu zählen auch rechtliche Schritte. Einzig das Regierungspräsidium und die hessische Landesregierung kritisierende öffentliche Presseverlautbarungen sind dabei nicht ausreichend.