Angesichts der laufenden Kaufverhandlungen zwischen dem Eigentümer des derzeit brach liegenden, immerhin fast 30.000 qm umfassenden, Koepp-Geländes und der Stadt Oestrich-Winkel bekräftigt die SPD ihren Wunsch, das Gelände überwiegend gewerblich entwickeln und optisch aufwerten zu wollen, dabei aber auch moderate Wohnbebauung und vor allem eine Aufwertung des derzeit nicht nutzbaren Rheinzugangs zu ermöglichen. „Das ist für das heimische und neu anzuwerbende Gewerbe, aber auch städtebaulich die beste Lösung“, so SPD-Fraktionsvorsitzender Carsten Sinß.
Die SPD ist davon überzeugt, dass auch die vom Ersten Stadtrat Werner Fladung für den Erwerb angedachte Gründung einer Entwicklungsgesellschaft eine gute Lösung wäre, zumal damit Gestaltungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten bei der zukünftigen Entwicklung des Areals klar festgelegt werden könnten.
Die bisher noch weit auseinander liegenden Kaufpreisvorstellungen sowie ungeklärte Fragen zur Bodenbelastung und Finanzierung deren Beseitigung dürfen aus Sicht der SPD kein Grund sein, den Erwerb vorschnell aufzugeben und damit den Weg für eine aus städtischer Sicht womöglich ungewollte Nachfolgenutzung des Geländes zu bereiten. „Das Gebot der Stunde sind weitere Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer, um diese Jahrhundertchance für die Stadt zu nutzen. Gründlichkeit muss hier vor Schnelligkeit gehen“, so Sinß.
Aus Gründen der Transparenz und um eine gut fundierte Entscheidung für die Stadtverordneten vorbereiten zu können, hat die SPD in den Ausschussberatungen Einsicht in das vorliegende Bodengutachten sowie die Prüfung in Betracht kommender Finanzierungsoptionen gewünscht. „Gewundert hat uns, dass die von Herrn Tenge im Wahlkampf mehrfach in den Raum gestellten Zuschüsse aus Landes- und Bundesmitteln sowie eine Fondlösung zur Finanzierung des millionenschweren Kaufpreises für das Koepp-Gelände bisher keine Rolle gespielt haben. Die Prüfung soll hier Klarheit über den Umfang der möglichen Unterstützung schaffen, auch weil das Auswirkungen auf den aus städtischer Sicht maximal finanzierbaren Kaufpreis haben kann“, so Sinß abschließend.