Wir bedauern, dass das Bürgerbegehren zur Abschaffung des hauptamtlichen Ersten Stadtrats in Oestrich-Winkel als unzulässig erklärt wurde. Damit findet der zum Ausdruck gebrachte Bürgerwille von über 1.000 Oestrich-Winkelerinnen und Oestrich-Winkelern kein Gehör. Die Gründe des Gerichts sind für uns und Normalbürger nur schwer nachvollziehbar und unseres Erachtens auch schlicht falsch. Die Entscheidung in einem Rechtsstaat ist aber natürlich zu akzeptieren.
Das Gericht hat aber lediglich über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens und die Möglichkeit der Bürgerbeteiligung in dieser Frage und nicht über die Sinnhaftigkeit einer zweiten bezahlten hauptamtlichen Stelle an Oestrich-Winkels Verwaltungsspitze geurteilt, die hessenweit in Städten dieser Größenordnung weiterhin einmalig ist und den Oestrich-Winkeler Steuerzahler jährlich über 100.000 Euro kosten soll. Eine bezahlte Stadtratsstelle lehnt die SPD deshalb natürlich weiterhin konsequenterweise ab.