Änderungsantrag zu geplanten Grundstücksverkäufen in der Schillerstraße 26 und Schillerstraße 28
Änderungsantrag:
- Die beiden Grundstücke Schillerstraße 26 und Schillerstraße 28 sollen zweckgebunden für den Bau von bezahlbarem Mietwohnraum verkauft werden.
- Mit Wohnungsbauunternehmen wie u.a. der Kommunalen Wohnungsbaugesellschaft des Kreises, der Nassauischen Heimstätte oder auch sonstigen Interessenten ist abzuklären, ob und unter welchen Voraussetzungen die Bereitschaft besteht, für Haushalte mit geringem Einkommen und/oder für Haushalte mit mittlerem Einkommen Mietwohnungen zu schaffen.
- Die Stadt Oestrich-Winkel ist grundsätzlich bereit, einen sich aus Förderprogrammen ergebenden Eigenanteil aufzubringen, was auch durch Bereitstellung eines zu vereinbarenden Grundstücksanteils bzw. Grundstückswertes erfolgen kann. Hierfür können auch die Mittel aus der Fehlbelegungsabgabe verwendet werden.
- Das geplante Bauvorhaben bzw. Bebauungskonzept muss sich in die umgebende Bebauung einfügen und sich dem Ortsbild anpassen, um die Anwohner nicht zu belasten und ist deshalb den Stadtverordneten vor dem Abschluss des Grundstückskaufvertrages vorzulegen.