Dorfentwicklungsprogramm: SPD und Bündnis90/Die Grünen beantragen Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung

Nachdem CDU und FDP mit ihrer Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung am 3. Februar beschlossen haben, den Tagesordnungspunkt „Förderantrag für das Dorfentwicklungsprogramm 2020“ nicht zu beraten und auf die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zu schieben, läuft die Stadt Oestrich-Winkel Gefahr, erneut eine Frist zur bereits vom Magistrat beschlossenen Teilnahme am Dorfentwicklungsprogramm zu verschlafen.

Das Dorfentwicklungsprogramm bietet Kommunen als auch privaten Hausbesitzern die Möglichkeit, für Vorhaben der Daseinsvorsorge und der Grundversorgung sowie für Sanierung und Neubauten in den Ortskernen Fördermittel zu erhalten. Diese umfassen neben der Bezuschussung von Gebäudeinvestitionen auch die Förderung von Dorfläden, Dorfcafes, Mehrgenerationentreffs o.ä.. Private Hausbesitzer können bis zu 35 Prozent der Kosten (max. 35.000 Euro und 60.000 Euro bei Kulturdenkmälern) für Sanierungs -und Instandsetzungsmaßnahmen sowie für Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen finanziell gefördert bekommen. „Eine hervorragende und wichtige Anreizfunktion für Oestrich-Winkeler Bürgerinnen und Bürger, damit in den alten Ortskernen investiert wird und diese wieder lebendig werden“, so die Fraktionsvorsitzenden Marika Prasser-Strith von Bündnis90/Die Grünen und Carsten Sinß von der SPD.

2012/2013 verpasste die Stadt bereits einmal die Frist zur Teilnahme am Dorfentwicklungsprogramm, als Alt-Bürgermeister Paul Weimann (CDU) einem Parlamentsbeschluss zur Teilnahme am Dorfentwicklungsprogramm rechtswidrig widersprach und sogar vom Verwaltungsgericht zur Antragstellung gezwungen werden musste – dann war die Teilnahmefrist allerdings bereits abgelaufen. Weil CDU, FDP und Stadtverordnetenvorsteher Roland Laube (CDU) nun ebenfalls den in der Sitzung von der SPD unterbreiteten Verfahrensvorschlag abgelehnt haben, den Bürgermeister zu beauftragen, einen Antrag fristwahrend zu stellen vorbehaltlich der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung, die dann in der nächsten regulären Sitzung am 27. April durch die Stadtverordneten hätte bestätigt oder verwehrt werden können, hat die Stadt Oestrich-Winkel nun nur noch die Chance, im Rahmen einer außerordentlichen Sitzung fristwahrend einen Förderantrag zur Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm 2020 zu stellen.

Daher fordern die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen Stadtverordnetenvorsteher Roland Laube dazu auf, unverzüglich, spätestens aber vor dem 2. März 2020 (Abgabeschluss für einen Förderantrag für das Dorfentwicklungsprogramm 2020), eine Stadtverordnetenversammlung einzuberufen mit dem Tagesordnungspunkt „Förderantrag für das Dorfentwicklungsprogramm 2020“. Gemäß Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung sind dafür ein Viertel der Stadtverordneten, also mindestens acht, erforderlich – die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen stellen gemeinsam 12 Stadtverordnete.

„Es kann nicht sein, dass die Stadt Oestrich-Winkel durch die politische Mehrheit aus CDU und FDP abermals die Frist zur Teilnahme am Dorfentwicklungsprogramm versäumt. Wir Stadtverordneten wollen zumindest die Chance bekommen, darüber ergebnisoffen beraten zu können. Wegen uns wäre eine zusätzliche Sitzung, die auch mit Kosten verbunden ist, nicht notwendig gewesen, sie ist nun aber unumgänglich“, so die Fraktionsvorsitzenden Marika Prasser-Strith (Bündnis 90/Die Grünen) und Carsten Sinß (SPD).

Aktualisierung: Nachdem Herr Stadtverordnetenvorsteher Laube als Reaktion auf die Einberufung einer Sondersitzung zunächst angeregt hatte, auf die Sondersitzung zu verzichten, weil CDU/FDP die Vorlage bzgl. Dorfentwicklungsprogramm ohnehin ablehnen würden (dies wurde von den beiden Fraktionsvorsitzenden auch so bestätigt) und das aber von den drei Oppositionsfraktionen abgelehnt wurde, weil es nicht deren/unserem Verständnis von parlamentarischer Demokratie entspricht, wird nun doch dem von der SPD-Fraktion am Ende der SV am 3.2 vorgetragenen und dort noch von CDU, FDP und Stadtverordnetenvorsteher abgelehnten Verfahrensvorschlag gefolgt: Der Magistrat stellt fristgerecht einen Antrag auf Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm – unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung. Die Beratung kann dann ergebnisoffen und transparent in der nächsten Stadtverordnetenversammlungam 27. April erfolgen, ohne das diese grundsätzliche Entscheidung durch die Geschäftsordnung entschieden wird.