Antrag:
Die Stadtverordneten fordern den Magistrat auf, schnellstmöglich zu prüfen, ob und in welchen städtischen Liegenschaften/ Räumlichkeiten Raumluftanlagen sinnvoll eingebaut werden können und sich dabei auch des Förderprogramms der Bundesregierung für Raumluftanlagen zu bedienen, um vor allem in der „kalten Jahreszeit“ das Infektionsrisiko in Räumen, in denen regelmäßig größere Personenan-sammlungen stattfinden, zu senken. Die Einrichtung bzw. Aufrüstung soll gewährleisten, dass auch in der „warmen Jahreszeit“ die Aufrechterhaltung einer angenehmen oder benötigten Raumluftqualität bei geringer Durchlüftung gewährleistet werden kann.
Beispielhaft zu prüfende Liegenschaften/Räumlichkeiten:
• Räume mit Begegnungsverkehr, z.B. Bürgerbüro
• Bürgerhäuser, dort vor allem Versammlungs- und Sitzungsräume
• Kitas
• Grundschule Hallgarten
• Umkleidekabinen in Turnhallen, an Sportplätzen
Begründung:
In der kalten Jahreszeit werden Personenansammlungen wieder verstärkt in geschlossenen Räumlichkeiten und weniger im Außenbereich stattfinden – und das bei gleichzeitig steigenden Infektionszahlen mit dem Covid 19-Virus. Das aktuell aufgelegte Förderprogramm der Bundesregierung bietet die Möglichkeit, finanzielle Aufwände der Stadt zur Einrichtung von Raumluftanlagen, wo das sinnvoll möglich ist, zu kompensieren. Vor allem viele Eltern wünschen sich für ihre Kinder in Kitas und Schulen die Installation solcher Geräte, weil das Einhalten von Hygiene- und Abstandsregeln altersbedingt und schwer möglich ist und auch das regelmäßige Durchlüften eine starke Behinderung des Betriebs darstellt.